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Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Nicht, weil Sie mal irgendwo eine Blumenvase umstoßen könnten (obwohl auch das versichert ist), sondern weil immens hohe Geldforderungen auf Sie zukommen können, wenn z.B. Personen geschädigt werden.

Als Verursacher haften Sie für Schäden, die einem anderen zugefügt werden, mit Ihrem gesamten Einkommen und Ihrem Vermögen in unbegrenzter Höhe.

Und das kann teuer werden: Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe sind heute keine Seltenheit mehr.

Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.


Eine Haftpflichtversicherung hat grundsätzlich zwei Aufgaben:

  • Prüfung und Zahlung bei berechtigten Forderungen, dies möglichst schnell und unbürokratisch.
  • Unberechtigte Forderungen in Ihrem Interesse abwehren


Die Deckungssummen sind dabei variabel von 3 bis 50 Millionen Euro.
Drohnen: Versicherungspflicht auch bei privater Nutzung
In den Regalen der großen deutschen Elektronikmärkte haben sie längst Einzug gehalten:
Drohnen – unbemannte, vom Boden aus ferngesteuerte Luftfahrzeuge – sind nicht mehr nur Gegenstand verteidigungspolitischer Diskussionen; sie erfreuen sich auch bei privaten Nutzern immer größerer Beliebtheit. Dass sich die ebenfalls als Flugmodell bezeichneten Gefährte bei vielen Händlern in der Spielzeugabteilung wiederfinden, vermittelt dabei allerdings einen falschen Eindruck. Rechtlich betrachtet gelten sie als Luftfahrzeug und sind damit – auch bei privater Nutzung – versicherungspflichtig.

Immenses Schadenpotenzial
Dass der Hinweis auf eben diese Versicherungspflicht in vielen Verkaufsunterlagen fehlt, kann zu bösen Überraschungen führen. Denn im Gegensatz zum übrigen Portfolio einer Spielwarenabteilung ist das Schadenpotenzial privat betriebener Flugmodelle immens: Abstürze auf Personen, Fahrzeuge oder Gebäude sind ebenso denkbar wie die Kollision mit einer Hochspannungsleitung. Hohe Sach- und Personenschäden erscheinen vor diesem Hintergrund als realistisches Szenario. Hinzu kommen mögliche Klagen wegen der Beeinträchtigung des Eigentums oder der Privatsphäre – auch das müssen private Nutzer, die eine Drohne für Film- oder Fotoaufnahmen am Himmel kreisen lassen, mitbedenken.

Hinweis:
Eine besondere Haftpflichtversicherung ist bei den meisten (privat genutzten) Flugmodellen (bis 5 Kg.) nicht nötig, wenn Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung über die entsprechenden Versicherungsbedingungen verfügt.
Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer
Für Besitzer einer selbstgenutzten Immobilie ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung in aller Regel über die Privathaftpflicht bereits versichert.

Besitzen Sie allerdings eine vermietete Immobilie oder ein unbebautes Grundstück, dann benötigen Sie dafür zusätzlichen Versicherungsschutz, denn als Eigentümer haften Sie, wenn jemand dort zu Schaden kommt.

Wenn zum Beispiel auf Ihrem Grundstück Baumaterial lagert und spielende Kinder sich daran verletzen, Sie im Winter den Gehweg nicht gestreut haben und jemand schwer stürzt oder ein Ziegel vom Dach Ihres Hauses auf das Dach eines Autos fällt, in Anspruch werden immer Sie genommen.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung kommt für diese Schäden auf. Sie ist unbedingt erforderlich für alle, die ihre Immobilie nicht selbst nutzen, sondern vermieten.

Tipp zum Schluss:
Der Versicherungsschutz für fremde gemietete oder geliehene Sachen und evtl. berufliche Schlüssel sollte eingeschlossen werden.





Bei weiteren Fragen zu diesem Thema
oder anderen Versicherungs- bzw. Finanzthemen
stehe ich Ihnen gerne zur Seite.


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Dipl.-Betriebswirt (FH) Robert Kemmetter   Eichstätter Str. 22   85072 Eichstätt   08421/903670
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